Know How Beteiligungsformen |
| Die klassische Form einer Beteiligung an einem Unternehmen ist die direkte
Beteiligung eines Gesellschafters am Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital
(AG). Die weitreichendste Methode der Kapitalbeschaffung für eine AG
ist dabei die die Ausgabe von Aktien an der Börse. · Bei der offenen Beteiligung (direkte Beteiligung) erwirbt ein Kapitalgeber Geschäftsanteile an einem Unternehmen. · Die offene Beteiligung kommt nur für Personen- oder Kapitalgesellschaften in Frage. Für Einzelunternehmer, die nicht die Umwandlung ihres Unternehmens in eine andere Rechtsform planen, kommt offene Beteiligung nicht in Frage. · Der Kapitalgeber erhält Informations-, Stimm- und Entscheidungsrechte. Doch nicht jede Beteiligung muss eine Beteiligung am Stamm- bzw. Grundkapital sein. Dabei liegt die wichtigste Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Beteiligungsformen zum Einen in der Haftung und zum Anderen in der Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Kapitalgeber. Bei einem Nachrangdarlehen werden die Kapitalgeber im Gegensatz zu einer klassischen langfristigen Kreditfinanzierung im Fall einer Insolvenz des Unternehmens nachrangig bedient. Insofern hat auf der einen Seite das eingebrachte Kapital bilanziell einen ähnlichen Charakter wie das haftende Eigenkapital, obwohl auf der anderen Seite Mezzanine-Finanzierungen in Form von Nachrangdarlehen dem klassischen Kredit noch am nächsten sind. Auf Grund fehlender Besicherung und der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern fordern die Geber von Nachrangdarlehen neben einer fixen Vergütung einen sogenannten Risikoaufschlag für die Kapitalüberlassung. Diese zusätzliche variable Vergütung ist üblicherweise gewinnabhängig, d.h. nur bei ausreichendem Ergebnis zu zahlen, und kann nach oben begrenzt werden. Die Finanzierungskosten für das Unternehmen sind somit in profitablen Jahren höher. Insgesamt gesehen liegen die Kosten auf Grund des erhöhten Risikos bei Nachrangdarlehen über den Konditionen einer klassischen Fremdfinanzierung. Jedoch sind die Kosten von Nachrangkapital steuerlich abzugsfähig und bei entsprechender Ausgestaltung als Betriebsausgabe darstellbar. Stille Beteiligung · Die stille Beteiligung erfolgt als formlose Einlage in das Unternehmensvermögen. · Die stille Beteiligung kann unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens gewährt werden. · Die Rechte des Kapitalgebers können frei ausgehandelt werden, in der Regel beschränken sie sich auf das Recht, Bilanzen und Wirtschaftszahlen einzusehen. · Stille Gesellschafter sind an Gewinnen und Verlusten beteiligt, die Verlustbeteiligung kann allerdings vertraglich ausgeschlossen werden. · Typische stille Beteiligung: Der Gesellschafter profitiert nur vom Gewinn, nicht jedoch von Vermögenszuwächsen. · Atypische stille Beteiligung: Der Gesellschafter profitiert auch an Wertzuwächsen des Unternehmens. Stille Beteiligungen werden unter anderem von den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften angeboten. Sie kommen aber auch als einfachste Form der Beteiligung eines Betriebsnachfolgers in Frage Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird im Allgemeinen ebenfalls in Form von Kapital eingebracht. Unabhängig von der Art der Vermögenseinlage tritt der stille, kapitalgebende Gesellschafter bei einer stillen Beteiligung nicht nach außen in Erscheinung. Als Entgelt für die Kapitalüberlassung ist die Beteiligung am Gewinn per Gesetz zwingend vorgesehen. An einem Verlust nimmt der stille Gesellschafter maximal in Höhe der eingezahlten Einlage teil. Zudem besteht für den Kapitalgeber die Möglichkeit, als Kompensation für das Risiko tragende Kapital Anteile an der zu finanzierenden Personen- oder Kapitalgesellschaft zu Sonderkonditionen zu erwerben ("equity kicker"). So kann dem stillen Gesellschafter z.B. das Recht eingeräumt werden, seine Beteiligung ganz oder teilweise in direktes Eigenkapital zu wandeln. Ziel der "equity kicker" ist es zum Einen, für das Unternehmen die laufenden Finanzierungskosten zu senken und zum Anderen die Erhöhung der Rendite auf Seiten des Kapitalgebers im Erfolgsfall zu ermöglichen. |
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